Anbieterwechsel

DSL AnbieterwechselBei Umzug, Unzufriedenheit mit dem bisherigen DSL-Anbieter oder einem besseren DSL-Angebot ist ein Anbieterwechsel häufig angezeigt. Wer jedoch vor bösen Überraschungen gefeit sein möchte, sollte folgende wichtige Fragen unbedingt beachten.

Welcher Vertrag wird aktuell genutzt? Welche Vertragslaufzeit besteht mit dem aktuellen Provider?

Habe ich ein Komplettangebot mit Telefonanschluss oder besteht ein Telekom-Grundanschluss?

Wie ist die Regelung in den Geschäftsbedingungen bei einem Umzug beschrieben?

Besteht ein Telekom-Grundanschluss, ist ein Komplettwechsel zu einem anderen Anbieter grundsätzlich möglich, selbst wenn der alte DSL Vertrag noch eine Restlaufzeit besitzt. Allerdings entbindet dieser Wechsel grundsätzlich nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem alten Anbieter. Ist eine Nichterbringung einer Leistung der Kündigungsgrund, so greift hier jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Regelungen zur Instandsetzungspflicht ein Sonderkündigungsrecht.

Soll kein Komplettwechsel vollzogen werden, so gilt es zu beachten, dass der alte DSL-Anbieter den DSL-Port besetzt. Ein vorzeitiger Wechsel zu einem anderen Anbieter scheitert bei einer Restlaufzeit bereits an der Nichtfreigabe des DSL-Ports durch den bisherigen Anbieter.

Bei einem Komplettanbieter besteht häufig die Möglichkeit die bisherige Rufnummer mitzunehmen.

Besteht bereits ein Komplettangebot mit einem Anbieter und es soll ein Wechsel zurück zur Telekom vollzogen werden, so geht eine Rückportierung in diesem Fall häufig, allerdings entbindet eine vorzeitige Rückportierung zur Deutschen Telekom ebenfalls nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Betrages bei dem bisherigen Anbieter. Gleiches gilt übrigens im Falle eines Umzugs. Ein Anbieterwechsel ist nach der geltenden Rechtsprechung bei einem Umzug nicht so einfach möglich, wie es den Anschein hat, denn hierzu bedarf es eines besonderen Grundes. Ein besonderer Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der bisherige DSL-Anbieter am neuen Wohnort keine oder nur eine eingeschränkte, von der bisher geleisteten Geschwindigkeit abweichenden Leistung erbringen kann. Ein Umzug in das Ausland ist hiervon in der Regel ebenfalls eingeschlossen.

Bei einem beabsichtigten Anbieterwechsel ist zunächst ein Blick in die Vertragsunterlagen des aktuellen Anbieters angezeigt. Aus den Unterlagen lassen sich Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen entnehmen, auch Regelungen zum Sonderkündigungsrecht sind hieraus zu entnehmen. Wichtig ist hierbei, dass bei einer Vertragslaufzeit und dem Ablauf der rechtzeitigen Kündigungsfrist der Vertrag sich wieder um eine Folgelaufzeit verlängert. Wurde der Termin verpasst, ist eine Kündigung zwar möglich, diese greift dann jedoch erst zum Ablauf der Folgelaufzeit. Teilweise ist ein Freikaufen vom alten Anbieter möglich, indem eine Abschlagszahlung an den alten Anbieter gezahlt wird, allerdings kann durch eine derartige Zahlung der mögliche Mehrwert eines Anbieterwechsels wieder aufgezehrt werden und daher nicht mehr als rentabel zu bezeichnen sein.

Bei einem Anbieterwechsel kündigt der neue Anbieter den Alten, deshalb muss unter allen Umständen eine eigene zusätzliche Kündigung unterbleiben, weil es sonst passieren kann, dass der alte Provider die Portierung zum neuen Anbieter nicht vollzieht und die eigene Kündigung als maßgeblich erachtet wird. Die Folge kann ein völliges Fehlen von Leistung sein, also weder der Neue noch der alte DSL-Anbieter können eine Leistung erbringen. Ist der Rechnungsempfänger nicht gleich dem Leitungsinhaber, so ist dies bei dem Wechselwunsch gegenüber dem neuen Provider unbedingt anzugeben, da der alte Anbieter ansonsten einen Wechsel ablehnt mit der Begründung, dass der Vertragsinhaber nicht identisch mit dem Wechselwilligen ist.